Abrechnung über Vermittlungsgutschein oder individuelle Honorarvereinbarung
Entscheiden sie sich für unser Vermittlungsangebot, schließen wir mit ihnen eine
Vermittlungsvereinbarung ab.
Unsere Vermittlungsleistungen können über die Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines
der Agentur für Arbeit, der ARGE oder anderer Grundsichernder Institutionen abgerechnet werden.
Somit sind sie für unsere Klienten kostenfrei.
Sollte keine Abrechnung über einen Vermittlungsgutschein möglich sein, bieten wir ihnen
eine faire und individuelle Honorarvereinbarung an. Lassen sie sich dazu von uns beraten.